BAFA-Unternehmensberatung

Das Programm »Förderung von Unternehmensberatungen für KMU« der BAFA fördert die Beratungen von Selbstständigen, kleinen und mittleren Unternehmen. Nutze die Chance und lass dir bis zu 80 % der Kosten erstatten!

Förderung für dein unternehmerisches Wachstum

Ich bin zertifizierte BAFA-Beraterin. Dies ermöglicht dir, dank staatlicher Förderung bis zu 80 % meiner Beratungskosten finanziert zu bekommen. Im aktuellen Förderzeitraum (2023 - 2026) kannst du bis zu fünf geförderte Beratungen in Anspruch nehmen und Zuschüsse von über 13.000,00 € erhalten.

Das Programm »Förderung von Unternehmensberatungen für KMU« fördert Beratungen von Selbstständigen und Unternehmen. Diese können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Durch das Programm können am Markt bestehende Unternehmen einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten, der es ihnen erleichtern soll, externen Rat in Anspruch zu nehmen, um ihr Unternehmerpotential und ihre Handlungskompetenzen zu vertiefen.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Die »Förderung von Unternehmensberatungen für KMU« richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Diese können eine Förderung von Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen, wenn sie:

  • rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.

Merkblatt Antragsberechtigte KMU
Anne Meinhardt_BAFA-Förderung_Antragsberechtigung_800x800

Zu welchen Themen kann ich mir die Beratung fördern lassen?

Die Beratungsinhalte sind von der BAFA sehr allgemein formuliert und umfassen alle konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen mit Bezug zu

  • wirtschaftlichen,
  • finanziellen,
  • personellen und
  • organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Für den Bereich Marketing wären beispielsweise folgende Themen möglich:

  • Verbesserung der Unternehmenskonzeption
  • Optimierung des Produkt- und Leistungsprogramms
  • Ausbau der Vertriebswege
  • Optimierung der Kommunikationsmaßnahmen
Merkblatt Merkblatt Beratungsinhalte und -bericht
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Wie sieht die Beratung aus?

Mit dem Programm werden nur konzeptionelle und individuelle Beratungsleistungen gefördert. Konzeptionell ist eine Beratung, wenn sie der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer Entscheidungshilfe bietet (Hilfe zur Selbsthilfe).

  • Du kannst Förderungen für mehrere in sich abgeschlossene Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) erhalten.
  • Die Höchstgrenzen pro antragstellendem Unternehmen liegen bei 2 Beratungen im Jahr und insgesamt 5 Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie.
  • Eine Beratung darf die maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten und muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden.

Die Beratungsleistung muss von mir als Beraterin in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden. In diesem werden die Analyse der IST-Situation, die Benennung von Schwachstellen und deren Ursachen sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen einschließlich konkreter Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis festgehalten. Dies ermöglicht es dir, nach Abschluss der Beratung die besprochenen Themen selbstständig umzusetzen.

Merkblatt Beratungsinhalte und -bericht
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Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort deines Unternehmens. Die beigefügte Grafik gibt dir eine Übersicht zu der Höhe des Beratungszuschusses.

  • Förderfähige Beratungskosten: Honorar des Beratungsunternehmens und eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens
  • Nicht förderfähige Beratungskosten: Umsatzsteuer und Zertifizierungskosten

Der Zuschuss wird von der BAFA nach Abschluss der Beratung und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises gezahlt.

Merkblatt Zuschuss, Zahlungen und Nachweis

Wie sieht die Zusammenarbeit aus?

Ich begleite dich von der Antragsstellung bis zur Einreichung der letzten Unterlagen.

  1. In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir deine individuelle Problemstellung und ich verschaffe mir einen ersten Eindruck über deine Unternehmenssituation. Zudem klären wir, was der Schwerpunkt deiner Beratung sein soll.
  2. Anschließend erhältst du von mir ein schriftliches Angebot sowie Informationen zur Beantragung der Förderung. Der Antrag ist sehr einfach innerhalb von wenigen Minuten über ein Online-Formular zu stellen.
  3. Nachdem du das BAFA-Schreiben zur Inaussichtstellung erhalten hast, kannst du mein Angebot bestätigen. Die Rückmeldung der BAFA erfolgt i. d. R. innerhalb von zwei Wochen.
  4. Mit der Auftragsbestätigung erhältst du auch den Zugangslink zu deinen digitalen Beratungsunterlagen. Diese beinhalten den noch leeren, aber bereits an den Vorgaben der BAFA strukturierten Beratungsbericht. Dieser wird uns als Leitfaden für die Zusammenarbeit dienen. Am Ende der Beratung kannst du mithilfe des Berichtes alles nachvollziehen, was wir besprochen haben und hast eine Übersicht zu den erarbeiteten Marketing-Maßnahmen.
  5. Wenn die Beratungstermine digital stattfinden, erhältst du von mir für die Termine eine Kalendereinladung mit den Zugangsdaten zu einer Microsoft Teams-Besprechung.
  6. Ab der Inaussichtstellung des Antrages haben wir sechs Monate Zeit, um die Beratung durchzuführen und die Abschlussunterlagen einzureichen. Die genaue Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises steht mit auf dem BAFA-Schreiben.
  7. Die Beratung folgt dem Aufbau des Beratungsberichtes (Analyse der IST-Situation, Benennung von Schwachstellen und deren Ursachen sowie Erarbeitung von Handlungsempfehlungen). So hast du von Beginn an immer einen Überblick zu den besprochenen Themen.
  8. Kurz vor Ablauf des Beratungszeitraums stelle ich dir die Abschlussrechnung, da du den Zahlungsnachweis für die Förderung einreichen musst.
  9. Abschließend reichst du den Verwendungsnachweis ein. Dazu gehört neben dem Beratungsbericht, dem Verwendungsnachweisformular u. a. auch dein Zahlungsnachweis.
Erstgespräch vereinbaren

Stand der Informationen und Quelle: Januar 2023, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Ausführliche Informationen zum Programm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” findest du auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

weitere Informationen
Logo BAFA

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